Gemeinede St. Stefan ob Stainz

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Kanalbenützungsgebühr

Die jährliche Kanalbenützungsgebühr (§6 Kanalabgabengesetz 1955) ist für alle im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften zu leisten, die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.

Die Kanalbenützungsgebühren werden mit € 1,56 je m³ Wasserverbrauch festgesetzt.

Bei Objekten ohne Wasseruhr und bei landwirtschaftlichen Betrieben, die nicht mit einem Subzähler ausgestattet werden können, ist je gemeldeter Person (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Kanalbenützungsgebühr in Höhe von € 65,85 zu entrichten.

Personenänderungen werden zum Stichtag 01.10. eines jeden Jahres berücksichtigt.

 

Je Haushalt, auch bei leerstehendem Objekt, wird eine Grundgebühr in Höhe des Mindestverbrauches von 40 m³ festgelegt. Diese Gebühr wird in die Verbrauchsgebühr eingerechnet.

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