Kanalbenützungsgebühr
Die jährliche Kanalbenützungsgebühr (§6 Kanalabgabengesetz 1955) ist für alle im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften zu leisten, die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
Die Kanalbenützungsgebühren werden mit € 1,56 je m³ Wasserverbrauch festgesetzt.
Bei Objekten ohne Wasseruhr und bei landwirtschaftlichen Betrieben, die nicht mit einem Subzähler ausgestattet werden können, ist je gemeldeter Person (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Kanalbenützungsgebühr in Höhe von € 65,85 zu entrichten.
Personenänderungen werden zum Stichtag 01.10. eines jeden Jahres berücksichtigt.
Je Haushalt, auch bei leerstehendem Objekt, wird eine Grundgebühr in Höhe des Mindestverbrauches von 40 m³ festgelegt. Diese Gebühr wird in die Verbrauchsgebühr eingerechnet.
Um Ihre Anliegen bemüht sich
Frau Helga Jöbstl
Tel.: 03463/80 221-15, joebstl@st-stefan-stainz.steiermark.at
