Gemeinede St. Stefan ob Stainz

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Gebührenbefreiung

Wir möchten allen Jungeltern in Erinnerung rufen, dass alle Dokumente eines neugeborenen Kindes gebührenbefreit sind, wenn diese innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes beantragt und ausgestellt werden.
Demnach sind die erstmalige Ausstellung der Dokumente, wie beispielsweise Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, sowie der Kinderreisepass kostenlos.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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